Untauglicher Gegenvorschlag

Der Nidauer Stadtrat beschloss im November 2018 ein Kinderbetreuungs-Reglement, welches dem Stimmvolk am 10. Februar 2019 gegen den Willen der Initiantinnen und Initianten der Kita-Initiative als Gegenvorschlag verkauft werden und die Anliegen der Kita-Initiative angeblich auch ohne Stadtordnungsartikel umsetzen soll.

Das Reglement ist jedoch untauglich und in keiner Weise ein angemessener Ersatz für einen Stadtordnungsartikel. Es handelt sich um eine klassische Mogelpackung!

Die Argumente der GegnerInnen

Primär wurden von den Befürworterinnen und Befürwortern des Gegenvorschlags zwei Argumente angeführt: Einerseits gehöre Kinderbetreuung nicht in die Stadtordnung, und zweitens sei das finanzielle Risiko für die Stadt Nidau zu gross. Dass Kinderbetreuung sehr wohl in Stadt- und Gemeindeordnungen verankert sein kann, beweisen viele Bespiele von anderen Städten. Der von der Kita-Initiative verlangte Stadtordnungsartikel ist beispielsweise stark an einen entsprechenden Artikel in der Gemeindeordnung der Stadt Zürich angelehnt, wo die Verantwortlichen auf Nachfrage des Initiativ-Komittee eine durchwegs positive Bilanz des Artikels in ihrer Gemeindeordnung ziehen. Ausserdem ist klar, dass die Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten eine Gemeinde-Aufgabe sind. Der Bund und auch der Kanton Bern stellen zwar viele finanziellen Mittel zur Verfügung, sind aber darauf angewiesen, dass die Gemeinden diese auch für Angebote nutzen. Zum finanziellen Risiko kann gesagt werden: der Gemeinderat hat die Mehrkosten bei einer Annahme der Kita-Initiative auf Fr. 140'000 pro Jahr geschätzt. Dies, ohne positive Effekte auf den Steuer- und Sozialausgaben-Haushalt zu berücksichtigen, welche durch diverse Studien belegt sind. Die Mehrkosten sind eine Investition in die Zukunft, die sich eine Stadt wie Nidau leisten können muss! Es gilt nicht nur in UInfrastruktur-Grossprojekte zu investieren, sondern gleichzeitig auch in den Service Public. Das Argument der SkeptikerInnen von familienergänzender Familienbetreuung ist, dass es sich Familien heutzutage zu einfach machen würden mit der Kinderbetreuung. Dabei zeigen sämtliche Studien, dass kaum jemand seine Kinder zu 100% fremd betreuen lässt und fast alle, die Kitas und Tagesstrukturen nutzen, daneben auch noch Grosseltern, Verwandte und Bekannte beiziehen, wenn man dies kann. Es geht vielmehr darum, Angebote zur Verfügung zu stellen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, diese erleichtern und vor allem auch ökonomisch lohnend zu machen.

Warum das Reglement nichts taugt

Das Reglement trägt in keiner Weise dazu bei, dass mehr Kita- und Tageseltern-Plätze geschaffen werden. Es würde lediglich regeln, wer Zugang zu Subventionen kriegt und wer nicht. Eltern würden weiterhin alleine gelassen, wenn sie keinen Betreuungsplatz finden und darum Beruf und Familie nicht mehr vereinbaren können. Kein Wunder: ein konkreter Auftrag an die Politik würde ohne Stadtordnungsartikel weiterhin fehlen. Ausserdem will das Reglement die Anzahl Betreuungsgutscheine, welche nach strengen, kantonalen Auflagen an arbeitende Familien gewährt werden, aus finanziellen Gründen limitieren. Damit würde die Anzahl an Gutscheinen jedes Jahr in der stadttätlichen Budgetdebatte zum politischen Spielball, und Familien hätten keinerlei Gewähr, dass sie für ein nächstes Jahr wieder einen Gutschein erhalten würden, auch wenn sie die Bedingungen dafür weiterhin erfüllen. Es käme also jedes Jahr wieder zu einer Zitterpartie. Auch der Zugang zu einem durchgehenden Ferienbetreuungsangebot würde durch das Reglement nicht gewährleistet. Zwar stünde im Reglement, dass die Stadt während acht Wochen etwas organisieren würde, was einen kleinen Fortschritt darstellt.. Welche acht Wochen ist aber nicht klar, und das Reglement könnte vom Stadtrat auch jederzeit wieder geändert werden. Familien könnten also auch im Bereich der Ferienbetreuung von Schulkindern weiterhin nicht planen. >> zurück