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Gefiltert nach SP Nidau Filter zurücksetzen

Petition Badestege

Stadt Nidau, SP Nidau an der Front

Die SP Nidau unterstützt die Petition der Grünen für einen bessern Zugang zu Nidaus Gewässern.

Standaktion zum Klimaschutzgesetz

Stadt Nidau

Gemeinsamer Einsatz am 3. Juni im Stedtli für die Abstimmung zum Bundesgesetz über Ziele im Klimaschutz und die Innovation und Stärkung der Energiesicherheit vom 18.6.

Stammtisch

SP Nidau an der Front

Neu werden wir uns jeweils am letzten Freitag im Monat, um 18h,  im Mélange (Hauptstrasse 38, Nidau)  zum Freitagsapéro treffen. Ein Tisch wird jeweils für uns reserviert sein und wer Lust und Zeit hat trifft sich dort zum Kennenlernen, Diskutieren und Plaudern. Start ist der Freitag, 30.9.2022. Wir freuen uns auf Euch!

Apéro zum 1. Mai an der Aare

Stadt Nidau, SP Nidau an der Front

Zwischennutzungsinitiative erfolgreich eingereicht!

Stadt Nidau, SP Nidau an der Front

Die Initiative wurde am 25. Februar 2022 mit 373 gültigen Unterschriften eingereicht.

SP-Velo-Putzaktion vom 4. September

Stadt Nidau, Abstimmungsvorlagen, SP Nidau an der Front

Impressionen unserer Wahlkampfaktion "Parklet" vom 28. August

Stadt Nidau, Abstimmungsvorlagen, SP Nidau an der Front

Das neue NIDAU.links ist da!

Aus der Region, Stadt Nidau, Abstimmungsvorlagen, Medienmitteilung

Unsere Parteizeitung erscheint nach der Neuauflage zum 7. Mal

In der aktuellen Ausgabe unserer Parteizeitung NIDAU.links berichten wir schwerpunktmässig über die kommunalen Abstimmungen vom 13. Juni 2021. Ausserdem werfen wir mittels eines Interviews mit dem SP-Kandidaten für das Stadtpräsidium, Tobias Egger, einen Blick voraus auf die Nidauer Wahlen im Herbst 2021. Ein weiteres Thema ist der gemeinsam mit der Bieler SP geplante Vorstoss für mehr Zwischennutzungen auf dem weiterhin brachliegenden Expo-Areal.

In Nidau stimmen wir am 13. Juni über zwei kommunale Vorlagen ab: einerseits über die Einführung eines Reglements zur Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen, andererseits über die Sanierung der gemeindeeigenen Liegenschaft an der Haupstrasse 78. In den jeweiligen Artikeln erläutern wir, worum es bei den beiden Vorlagen geht und warum man zweimal ein JA einlegen sollte.

In einem ausführlichen Interview stellen wir dann unseren Kandidaten für das Stadtpräsidium, Tobias Egger, ausführlich vor und werfen zusammen mit ihm einen Blick voraus auf die Nidauer Wahlen vom 26. September 2021. Auch freut es uns, bereits jetzt unseren bunten Mix aus sämtlichen Kandidierenden für die Stadt- und Gemeinderatswahlen präsentieren zu können.

Zuletzt widmen wir uns noch der geplanten Volksinitiative für die Förderung attraktiver Zwischennutzungen auf dem Gelände des ehemaligen Expo-Parks. Das Ziel des mit der SP Biel abgestimmten Vorgehens ist es, dass das brachliegende Areal künftig besser genutzt und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Die aktuelle Ausgabe wird am 26./27. Mai 2021 an alle Nidauer Haushalte verteilt. Das Redaktionsteam vom NIDAU.links wünscht eine spannende Lektüre.

> hier geht's zur aktuellen Ausgabe

Eine Mehrwertabgabe ist nur fair - und bringt Mehrwert für alle

Stadt Nidau, Abstimmungsvorlagen

Kommunale Abstimmungen vom 13. Juni 2021

Gegen das vom Stadtrat beschlossene Reglement zur Mehrwertabgabe (MWAR) wurde das Referendum ergriffen. Somit wird die Stimmbevölkerung darüber entscheiden, ob von planungsbedingten Gewinnen bei Um- und Aufzonungen künftig immer noch nur die Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien profitieren sollen, oder ob nicht auch das Gemeinwesen, welches diese Mehrwerte erst generiert, einen kleinen Anteil davon erhalten soll.

Unsere Meinung dazu ist klar: Die Einführung einer Mehrwertabgabe auch bei Um- und Aufzonungen ist längst überfällig und wurde bereits jetzt unnötig lange hinaus gezögert. Die entsprechende SP-Motion wurde schon vor bald vier Jahren vom Stadtrat an den Gemeinderat zur Umsetzung überwiesen.

Worum geht es?

Am 1. April 2017 sind vom Grossrat beschlossene Änderungen des Baugesetzes in Kraft getreten. Mit den Änderungen werden die Gemeinden gemäss den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes auf Bundesebene unter anderem verpflichtet, Mehrwerte, die durch Neueinzonungen von Bauland entstehen, zu mindestens 20 Prozent abzuschöpfen. Den Gemeinden wurde daruber hinaus die Möglichkeit gelassen, auch bei der Zuweisung von Land zu einer anderen Bauzonenart mit besseren Nutzungsmöglichkeiten (Umzonung) oder bei der Anpassung von Nutzungsvorschriften im Hinblick auf die Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten (Aufzonung) eine Mehrwertabgabe zu erheben. Dies muss jedoch in einem Reglement auf kommunaler Ebene geregelt werden. Über die Einführung eines solchen Reglements stimmen wir nun ab.

Was das Reglement zur Mehrwertabgabe enthält

Das vorliegende Reglement würde die Mehrwertabgabe bei Neu-Einzonungen, welche in Nidau kaum mehr möglich sind, auf 30 Prozent des entstehenden Mehrwerts festlegen. Dies sind moderate 10 Prozent mehr als die auf Bundesebene definierte Mindestabgabe von 20 Prozent. Bei Mehrwerten von unter 20’000 Franken entfällt eine Abgabe.
Bei Um- und Aufzonungen wurde ein grosszügier Freibetrag festgelegt, nämlich 100’000 Franken. Das bedeutet, dass nur über diesem Wert liegende planungsbedingte Mehrwerte überhaupt einer Abgabe unterliegen. Auch hier ist ein Abgabesatz von 30 Prozent vorgesehen. Als EigentümerIn einer Liegenschaft oder eines Landstücks streicht man also bei grösseren, durch Auf- oder Umzonungen entstehenden Mehrwerten, immer noch mindestens 100’000 Franken ein - einfach so! Und auch vom Rest behält man noch mehr als zwei Drittel.

Die Mehrwertabgabe macht Investitionen möglich, die allen zugute kommen

Einnahmen aus der Mehrwertabgabe sind gemäss Raumplanungsgesetz des Bundes zweckgebunden. Sie dürfen - nach dem Abzug eines Kantonsanteils von 10 Prozent - neben allfälligen Entschädigungen bei planungsbedingten Enteignungen und ähnlichem nur für raumplanerisch gewollte Zwecke eingesetzt werden. Dazu gehören ökologische Aufwertungen, die allgemeine Aufwertung des öffentlichen Raums, aber auch die Förderung von Routen des Langsamverkehrs, also Fuss- und Velowege. Auch der gemeinnützige Wohnungsbau darf mit den Einnahmen unterstützt werden. Mit der Einführung des Reglements für die Mehrwertabgabe sorgen wir darum dafür, dass von planungsbedingten Mehrwerten auch die breite Bevölkerung profitiert und nicht nur die Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien. Mehrwert für alle, statt für wenige.

Was sagen die GegnerInnen einer Mehrwertabgabe?

Grundsätzlich problematisch bei Mehrwertabschöpfungen wäre, wenn die Mehrwertabgabe bezahlt werden müsste, bevor die Zugewinne überhaupt realisiert werden. Die vorliegenden Vorlage jedoch berücksichtigt dieses Problem: Mehrwertabgaben werden erst dann fällig, wenn die zusätzlichen Nutzungspotentiale effektiv baulich realisiert werden.
Natürlich kann die Mehrwertabgabe bei betroffenen Objekten dazu führen, dass deren Handelspreise steigen. Dies fördert jedoch genau, dass die bei Um- und Aufzonungen politisch beschlossenen Verdichtungs- oder Erneuerungseffekte auch in die Tat umgesetzt werden. Das Argument, dass eine Mehrwertabgabe diesen Bestrebungen entgegen steht, ist mindestens fragwürdig. Auch werden sich bestehende Mietverhältnisse nicht verteuern, ausser es kommt im Zuge von Sanierungen, Aus- oder Umbauten zu Steigerungen des Wohnkonforts. Das ist aber auch jetzt schon so und nicht bedingt durch die Mehrwertabgabe.
Ebenfalls oft kritisiert wird, dass die Bestimmung der Mehrwerte viel Aufwand generiert, die Erträge jedoch unklar sind. Es stimmt, dass Aufwand entsteht. Aber angesichts des Entwicklungspotentials und der attraktiven Lage der Stadt Nidau kann man davon ausgehen, dass es sich lohnen wird. Es ist unter anderem darum auch essentiell, dass ein Reglement zur MWAR noch vor den anstehenden (Teil-) Ortsplanungsrevisionen umgesetzt wird und jetzt nicht auf der Zielgeraden ausgebremst wird.

Umliegende Gemeinden haben längst gehandelt

Für die positive Bilanz von Mehrwertabschöpfungen bei Um- und Aufzonungen spricht auch, dass umliegende Gemeinden längst entsprechende Reglemente haben und umsetzen. Alle umliegenden Gemeinden verfügen bereits über entsprechende Reglemente: in Biel seit 2017, in Brügg seit 2018, in Bellmund und Ipsach seit 2019, und in Port gibt es seit 2012 mindestens entsprechende Richtlinien. Die Stadt Nidau steht also isoliert da, und mit der Einführung eines MWAR-Reglements wird vielmehr ein Versäumnis aus der Vergangenheit nachgeholt, als dass es sich um ein progressives Vorhaben handeln würde. Einige Gemeinden erheben auch deutlich höhere Abgabesätze oder haben tiefere Freibeträge.

„JA“ zum Reglement über die Mehrwertabgabe

Schon 2017 hat die Sozialdemokratische Partei Nidau erkannt, dass wir in Nidau ein Reglement zur Mehrwertabgabe benötigen und im Stadtrat einen entsprechenden Vorstoss durchgebracht. Vier Jahre später ist es nun an der Zeit: Stimmen Sie am 13. Juni 2021 ab und sagen Sie „JA“ zum Reglement über die Mehrwertabgabe!

Geben wir diese Perle nicht her - JA zur Sanierung der Hauptstrasse 78

Stadt Nidau, Abstimmungsvorlagen

Kommunale Abstimmungen vom 13. Juni 2021

Am südlichen Eingang von Nidau, auf der linken Seite steht ein schützenswertes Objekt, das um die Jahrhundertwende 1899/1900 erbaut wurde. Im Erdgeschoss sind Büroräumlichkeiten, und in den beiden Obergeschossen je eine Wohnung eingebaut.

Der Kauf der Liegenschaft durch die Stadt Nidau erfolgte im Jahr 2013 aus strategischen Gründen, so konnte die Stadt bei der Gestaltung und Neuplanung des Quartiers westlich des Bahnhofes entsprechend mitreden und mitentscheiden. Seit fünf Jahren ist das Gebäude unbewohnt, das hat verschiedene Gründe: Der Unterhalt des Gebäudes wurde nur marginal durchgeführt, da verschiedene Projekte im Quartier am Laufen waren und noch unklar war, wie und was mit dem Gebäude geschehen sollte. Die Wohnungen waren sanierungsbedürftig und ein Wasserschaden hatte noch zusätzliche, durch die Versicherung gedeckt Schäden verursacht, was zusätzliche Arbeiten im und am Haus zur Folge nötig gemacht hätte. Durch personelle Wechsel verzögerten sich die dringend nötigen Arbeiten.

Eine Sanierung ist unumgänglich

Für eine künftige Nutzung oder Vermietung bedarf es nun einer umfassenden Sanierung der denkmalgeschützten Bausubstanz und der technischen Anlagen. Zu beachten sind im Besonderen auch die energetischen, bauphysikalischen und lärmschutzrelevanten Anforderungen. Dementsprechend sind auch die aktuellen Sicherheits- und Brandschutzanforderungen einzuhalten und mit den Ansprüchen der Denkmalpflege abzustimmen.
Im Stadtrat wurde das Geschäft «Sanierung Hauptstrasse 78» in der Septembersitzung 2020 behandelt. Der Sanierung wurde mit 16 Ja zu 12 Nein zugestimmt und dafür 1.465 Millionen Franken bewilligt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen und so wird am kommenden 13. Juni in einer Volksabstimmung  über dieses Geschäft entschieden.

Der Steuerhaushalt der Gemeinde wird nicht belastet

Die Finanzierung der geplanten Sanierung erfolgt nicht über den Steuerhaushalt, sondern sie erfolgt im Rahmen der allgemeinen Liquiditätsbewirtschaftung der Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen. Aus dem kantonalen Förderprogramm ist mit mehreren Beiträgen, insgesamt über 120’000 Franken zu rechnen und versicherungsseitig stehen noch fast 90’000 Franken aus, die an den entstandenen Wasserschaden geleistet werden.
Nach erfolgter Renovation können zwei sanierte Wohnungen auf energetisch neustem Stand vermietet werden und im Erdgeschoss stehen Büroräumlichkeiten zur Verfügung. Mit der Vermietung fliessen entsprechende Mieterträge in Nidaus Taschen.

Nichts tun oder ein Verkauf sind schlechte Optionen

Ohne die Sanierung muss die Stadt das Guggerhaus entweder weiterhin bei hohen Betriebskosten und ohne Mietzinseinnahmen unterhalten oder verkaufen. Im Hinblick auf die Neuplanung dieses Quartiers jedoch ist es von Vorteil, wenn Nidau Eigentümerin der Liegenschaft ist, so bleibt in Bezug auf die Neugestaltung des Eingangs zum Stedtli der Planungsspielraum erhalten.
Es ist eine sinnvolle Investition, dieses schützenswerte Objekt zu bewahren und den energetisch vorgeschriebenen Vorschriften entsprechend anzupassen, so dass dieses schöne Gebäude für Nidau und die Nachwelt erhalten bleibt. Sagen Sie darum am 13. Juni JA zur Sanierung der Hauptstrasse 78!